Verbot von Uber und UberPop durch das Landgericht Frankfurt
Das Landgericht Frankfurt hat in einem einstweiligen Beschluss die Fahrtenvermittlungs-App Uber verboten. Das Verbot gilt für beide Apps „Uber“ und „UberPop“ und wurde für ganz Deutschland ausgesprochen.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von 250.000,-€ festgesetzt, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken am Direktor der Uber B.V. mit Sitz in Amsterdam, Niederlande. Verboten wird demnach, Beförderungswünsche von Fahrgästen über die Apps „Uber“ und „Uber Pop“ zu vermitteln, soweit dadurch eine entgeltliche Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen durchgeführt wird, ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem PBefG zu sein, es sei denn, das Gesamtentgelt für die Beförderungsfahrt übersteigt nicht die Betriebskosten der Fahrt.
Hermann Waldner, CEO taxi.eu und Taxi Berlin, begrüßt die aktuelle Gerichtsentscheidung in Frankfurt am Main zum deutschlandweiten Verbot als wichtigen Beitrag zu fairem Wettbewerb unter gleichen Bedingungen für alle Marktteilnehmer und sieht das Urteil als beispielhaft für weitere europäische Länder.
taxi.eu arbeitet mit über 100 Taxizentralen in neun europäischen Ländern mit 52.000 Taxis und 150.000 Taxifahrern zusammen.
„Wir freuen uns über die aktuelle Gerichtsentscheidung und begrüßen fairen Wettbewerb unter gleichen Bedingungen für alle Marktteilnehmer – das Taxigewerbe ist jetzt mehr gefragt als zuvor und dieses Urteil ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dieses Urteil ist beispielhaft für weitere Gerichtsentscheidungen in weiteren Ländern.“